Die BH Neusiedl am See verhängte über den BW zwei rechtskräftige Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen. Diese BH übertrug den Strafvollzug gemäß § 29a VStG mit dem Hinweis auf den Wohnort des Bestraften und nunmehrigen BW in *** (siehe Schreiben vom 31.07.2012 zur Zahl 300-5696-2010 und vom 11.10.2011 zur Zahl 300-5695-2010) auf die BH Wien-Umgebung. Diese BH forderte den BW zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafen auf und gewährte mit Bescheiden vom 15.06.2012 und vom 03.12.2012 gemäß § 54a Abs... mehr lesen...