Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1996 wurde die an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde gemäß § 67c Abs. 4 AVG i.V.m. § 88 Abs. 2 SPG, soweit sie gegen die nicht unverzügliche Weiterleitung an den Rechtsanwalt des Beschwerdeführers gerichtet war, als unbegründet abgewiesen, soweit sie gegen die "Eröffnung des Schreibens" durch die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (kurz: BH) gerichtet war, als unzulässig und, soweit sie gegen Handlungen der Bund... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §2 Abs2;SPG 1991 §88 Abs2;VStG §53c Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997020084.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...