IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber-Hahn über die 1.) Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG der Frau A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, Wien, G.-straße, wegen Verletzung von Rechten in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien durch die Verweigerung, Kontakt mit ihrem Rechtsanwalt bzw. Partner aufnehmen zu dürfen, die Verw... mehr lesen...