IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Ursula Bergmüller-Hannak über die Beschwerde des AB AA, EE, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge der Vollstreckung einer Ersatzarreststrafe (1. Abnahme eines Deos und eines Einweg-Nassrasierers, 2a. Abnahme eines Laptops samt Internetstick, 2b. Nichtausfolgung des Laptops ohne Internetstick, 3a. fehlender Anschlag der Regelungen über den Tagesabla... mehr lesen...