Norm: VStG §53cStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Duldung sexueller Kontakte von (weiblichen) Verwaltungshäftlingen: Derartige Handlungen widersprechen nicht nur den im strafgerichtlichen, sondern - wie sich früher insbesonders aus § 12 Abs 6 und Abs 7 sowie § 63 VStG ergab, deren Regelungen seit der VStG-Novelle 1987, BGBl 516, dem Grundsatz nach nunmehr in § 53 c VStG enthalten sind (vgl Erl zur Regierungsvorlage der zitierten Novelle, 133 BlgNR 17.G... mehr lesen...