Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Gregor Heißl, E.MA über die Beschwerde des AB AA, LL, gegen die Amtshandlung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufgrund einer Vorführung zum Strafantritt für den Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg (belangte Behörde) am 11.9.2017, um 20.00 Uhr, in LL zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 VwGVG iVm § 53b Abs 2 VStG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen ... mehr lesen...