Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs 1 VStG) der M-gmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 23.4.1996, in Wien, M-Straße, den Gewerbebetrieb (Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar) insoferne nicht mit einer den Vorschriften der Gewerbeordnung 1994 entsprechenden äußeren Geschäftsbezeichnung versehen gehabt habe, als... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Antrag auf Wiedereröffnung des Beweisverfahrens hinsichtlich der Frage, ob die Berufungswerberin die Zurücklegung ihrer Geschäftsführerbefugnis allen Gesellschaftern der gegenständlichen GmbH gegenüber zum Tatzeitpunkt in rechtsgültiger Weise bereits erklärt hatte, war schon deshalb nicht stattzugeben, da die Berufungswerberin auch in ihrer (mit diesem Antrag vorgelegten) eidesstättigen Erklärung eine Rücktrittserklärung gegenüber dem zweiten Geschäftsführer dieser GmbH nic... mehr lesen...
Rechtssatz: Äußert der Beschuldigte Zweifel, daß sein Haushalt für die Befragung des Mikrozensus nicht nach objektiven Zufallskriterien ausgesucht worden sei und hat die Berufungsbehörde durch Ermittlung vom Statistischen Zentralamt eine genaue Darstellung auf Grundlage der herrschenden Rechtslage nach welcher die geforderte Nachvollziehbarkeit der gleichen Chance für alle Auswahleinheiten gegeben und nachvollziehbar sind, erhalten, ist der tatbestandsrelevante Sachverhalt als ausreichend ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird gegen ein Straferkenntnis erster Instanz nur wegen der Höhe der Strafe Berufung erhoben, tritt hinsichtlich der Tat- und Schuldfrage des erstinstanzlichen Erkenntnisses Teilrechtskraft ein. mehr lesen...