Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 13. Jänner 1992 wurde der Beschuldigte der Übertretung des §5 Abs2 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß §99 Abs1 litb StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 15 Tage) verhängt, weil er sich am 14. Jänner 1991, um 2,35 Uhr, in xx, im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus, in der Unfallabteilung gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweig... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Krankengeschichte handelt es sich weder um eine Niederschrift über die Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen noch um ein Gutachten eines Sachverständigen, sondern um ein Beweismittel gemäß §51g Abs4 VStG. Die Verlesung ist daher auch gegen den Willen des Beschuldigten zulässig. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 19.6.1986, 85/04/0106; VwGH vom 20.04.1972, 1943/71; VwGH vom 11.5.1983, 82/03/0216; VwSlg 10638 A/1982; VwSen-220013 vom 9.8.1991; VwSen-220007 vom 28.8.1991; VwSen-200000 vom 29.08.1991 Rechtssatz: Schutzzweck des AIDS-Gesetzes ist die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus LAV/HTLV III. Unzucht i.S.d. AIDS-Gesetzes bedeutet tatsächliche gewerbsmäßige Ausübung des Geschlechtsverkehrs. Aussage eines Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren auc... mehr lesen...