Entscheidungen zu § 51f Abs. 7 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/29 96/09/0378

Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 8. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der A Bauprojektierung Gesellschaft m.b.H. (idF A. GmbH) zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem Sitz in W 3 1) am 27.9.1992 und 2) am 4.10.1992 in W, W-Stra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1997

RS Vwgh 1997/10/29 96/09/0378

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs3;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs7;
Rechtssatz: Es existiert keine
Norm: , welche eine Unterbrechung der Verhandlung aus anderen Gründen als zur Beratung einer Kammer (hier: Verhandlung vor Einzelmitglied des UVS) untersagt. Es wäre auch nicht gerechtfertigt, eine kurzfristige Unterbrechung (zum Unterschied von der Vertagung einer Verhandlung) zB zur Erfüllung elementa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1997

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