Mit Strafverfügung vom 02 10 1996 wurde der nunmehrige Berufungswerber wegen Verweigerung der Lenkerauskunft bestraft. Ein Einspruch ist nicht aktenkundig. Da der Strafbetrag nicht einbezahlt wurde, erging am 02 01 1997 eine Aufforderung zum Erlag der Geldstrafe. Weil auch hierauf keine Reaktion erfolgte, wurde am 05 02 1997 die Exekution angedroht. Mit Eingabe vom 17 02 1997 teilte der Berufungswerber mit, er habe innerhalb der Einspruchsfrist bei der Strafabteilung vorgesprochen, seine... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte bezieht sich in den niederschriftlich festgehaltenen Berufungsgründen - offenbar trotz, wie zu unterstellen ist, gegebener Anleitung durch die belangte Behörde iSd § 51 Abs.3 VStG - maßgeblich auf Vorfälle, die keinen Zusammenhang mit dem gegenständlich inkriminierten Sachverhalt erkennen lassen. Lediglich im Schlußteil seines Vorbringens ist eine, wenngleich indifferente Bezugnahme auf "Kühlgeräte" enthalten und kann im Zweifel zu seinen Gunsten nicht ausgesch... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Frau R R die Strafverfügung vom 23. Oktober 1991, 3- -91, erlassen. Darin wurde gegen die Beschuldigte wegen einer Verwaltungsübertretung (Geschwindigkeitsüberschreitung) vom 16. September 1991 gemäß §20 Abs2 iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in Höhe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Die angefochtene Strafverfügung wurde von der Behörde erster Instanz an die Wohnanschrift (Abgabestelle) der Beschuldigten in ... mehr lesen...