IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Visinteiner über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 18.03.2021, Zl ***, in der Fassung des Berichtigungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Z vom 24.03.2021, betreffend eine Anordnung einer Nachschulung nach dem FSG, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Y, gegen die Anhaltung des Beschwerdeführers durch ein nachfolgendes Polizeidienstfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn und die Festnahme am 06.02.2018 durch die der belangten Behörde Landespolizeidirektion Tirol zurechenbaren Polizeiorgane des Stadtpolizeikommandos Y/Polizeiinspektion X, nac... mehr lesen...