Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wilhelm Wachter, LL.M., über die Beschwerde der U T, LI-S, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Arretz, Irun, Spanien, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 15.03.2021 betreffend einen Verfallsausspruch nach dem Verwaltungsstrafgesetz 1991, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.05.2021 Norm: VStG §37 Abs1 Z2 litaVStG §37 Abs5
Rechtssatz: Die Unmöglichkeit einer Strafverfolgung iSd § 37 Abs 1 Z 2 lit a und § 37 Abs 5 VStG wird dort jedenfalls im Regelfall nicht gegeben sein, wo entsprechende Rechtshilfeabkommen bestehen. Daraus folgt, dass bei Beschuldigten mit (Wohn-)Sitz im Ausland in Hinblick auf den betroffenen Staat zu prüfen ist, ob Rechtshi... mehr lesen...