IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Kroker über die Beschwerde des AA, geb. XX.XX.XXXX, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Zusammenhang mit der „behördlichen Zwangsmaßnahme und der Identitätsfeststellung“ durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion Y am 21.04.2022 in Y nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Rec... mehr lesen...