1 Mit Straferkenntnis vom 26. August 2019 erkannte die belangte Behörde den Revisionswerber der siebzehnfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild Glücksspielgesetz - GSpG schuldig. Sie verhängte über ihn siebzehn Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 4.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) und schrieb ihm einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vor. Der Revisionswerber habe am 17. Mai 2018 als Gewerbeinhaber und Betreiber des Lokals C.P. in S mit dreizehn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §33 Abs3VwGVG 2014 §38 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/17/0076 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0537 E 9. März 1984 VwSlg 11354 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Gegen den Beschuldigten und dessen Vertreter darf keine Mutwillensstrafe verhängt werden (Hinweis E 22.10.1932, A 486/30). ... mehr lesen...