IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF, AD AE, vertreten durch Rechtsanwälte - Strafverteidiger OG AG, AK, AI AJ, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 25.09.2017, Zahl xxx, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.Der Spruch: des angefochtenen Bescheides wird dahingehend korri... mehr lesen...