IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Dr. Martin Warter über die Beschwerde des Dr. AB AA, geb AC, AR, AQ, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 12.2.2020, Zahl xx/2020/004, z u R e c h t: I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass das angefochtene Straferkenntnis dahingehend abgeändert wird, dass das strafbare Verhalten mit Übergabe der Baubeginnanzeige und ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn HB, …, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. R., Dr. G., …, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 24.7.2017, Zahl 150780/17, zu R e c h t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben. Das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...