Das Erstgericht stellte das am 25. September 1962 gegen Dr. F. eingeleitete Verfahren wegen Winkelschreiberei ein. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und das Burgenland Folge und änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß Dr. F. es in den Jahren 1961 und 1962 zu seinem Geschäftsbetriebe gemacht habe, gerichtliche Eingaben für Parteien zu verfassen, wobei die gewinnsüchtige Absicht aus der Menge der Eingaben, ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte Guido K. für schuldig, es zu seinem Geschäftsbetriebe gemacht zu haben, Löschungsquittungen und Kaufverträge für Parteien, teils gegen Bezug eines Entgeltes, im übrigen aber zumindest in gewinnsüchtiger Absicht errichtet zu haben, und verhängte über ihn eine Geldstrafe von 300 S. Es nahm als erwiesen an, daß Guido K. in den Jahren 1949 bis 1952 mindestens 23 Löschungsquittungen und vier Kaufverträge verfaßt habe. Für die Errichtung eines Kaufvertrages habe er ... mehr lesen...
Norm: VStG §31 Abs2WinkelschreibereiV RGBl 1857/114 §3
Rechtssatz: Die Verfolgung wegen Winkelschreiberei verjährt nach drei Monaten. Entscheidungstexte 2 Ob 157/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 2 Ob 157/53 Veröff: SZ 26/76 = NZ 1956,46 2 Ob 253/54 Entscheidungstext OGH 10.04.1954 2 Ob 253/54 ... mehr lesen...