Die klagende Partei ist eine Unternehmervereinigung von Rechtsanwälten im Sinne des § 14 UWG. Zu ihren statutengemäßen Aufgaben gehört u. a die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Erstbeklagte besitzt eine Konzession zur Ausgleichsvermittlung gemäß § 15 Abs. 1 Z 34 GewO. In seiner Wiener Niederlassung arbeitete hauptsächlich der Zweitbeklagte, der früher Angestellter des Erstbeklagten war. Die klagende Partei behauptet, d... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5JMV 08.06.1857. RGBl 1857/114 §1 litbVStG §31WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Umfang der Tätigkeit eines konzessionierten Ausgleichsvermittlers. Entscheidungstexte 1 Ob 457/33 Entscheidungstext OGH 09.05.1933 1 Ob 457/33 Vgl auch; Beisatz: Winkelschreiberei durch unbefugte Tätigkeit als Ausgleichsvermittler. (T1) Veröff: SZ 15/95 ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtIV Z5JMV 08.06.1857, RGBl 1857/114 §1 litbVStG §31WinkelschreibereiV allg
Rechtssatz: Verjährung bei fortgesetzten Vertretungen. Entscheidungstexte 1 Ob 267/53 Entscheidungstext OGH 16.06.1954 1 Ob 267/53 Veröff: EvBl 1954/282 S 402 1 Ob 106/58 Entscheidungstext OGH 29.10.1958 1 Ob 106/58 Veröff: AnwBl 1959,61 ... mehr lesen...