Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 27. Juli 1993, Z MA 4/5-PA-108251/3/0, wurde dem Antragsteller zur Last gelegt, er habe als Zulassungsbesitzer dem am 18. November 1992 ordnungsgemäß zugestellten Verlangen des Magistrats der Stadt Wien vom 12. November 1992, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Auskunft darüber zu geben, wem er das Fahrzeug mit einem bestimmten behördlichen Kennzeichen überlassen habe, welches am 13. August 1992 u... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3706 Kurzparkzonenabgabe, Parkabgabe
Norm: B-VG Art138 Abs1 litcB-VG Art144 Abs1 / AllgWr ParkometerG §1aVStG §27 Abs1VStG §51 Abs1VfGG §51KFG 1967 §103 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Zuständigkeit des UVS Wien zur Entscheidung über
eine Berufung gegen die Nichterfüllung der Auskunftspflicht wegen
Übertretung des Wr ParkometerG; Sitz der anfragenden Behörde als
Erfüllungsort dieser öffentlich-rechtlichen Verpflich... mehr lesen...