IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch RAe BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 25.01.2019, Zl *****, betreffend Übertretung nach dem Maß- und Eichgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als das Straferkenntnis behoben und von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen wird. 2. Die ord... mehr lesen...