Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Stefanie Sutter über die Beschwerde des T G, F, vertreten durch Rechtsanwalt Mathias C. Tiedemann, Frankfurt am Main, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 20.06.2018, Zl X-9-2018/08946, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe auf 700 Euro und die... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.08.2018 Norm: KFG 1967 §103 Abs2VStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass jenem Lenker, der die der Lenkererhebung zugrundeliegende Verwaltungsübertretung begangen hat, die Lenkberechtigung trotz Vorliegen einer bestimmten Tatsache (§ 7 Abs 3 Z 4 FSG) nicht entzogen werden konnte, kann im Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft nicht als erschwe... mehr lesen...