Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.01.2021 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1
Rechtssatz: Bei 18 Vormerkungen - davon 15 auf der gleichen schädlichen Neigung beruhende einschlägige Vorstrafen - sind vor allem spezialpräventive
Gründe: bei der Festsetzung der Strafe ausschlaggebend und erscheint die von der Behörde verhängte Geldstrafe, die bei rund 80 Prozent der gesetzliche... mehr lesen...