IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Mag. Hörzing über die Beschwerde der M G, vertreten durch Rechtsanwälte P GesbR, X, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 30. Juli 2020, GZ: 0026761/2019, wegen Übertretung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes (AWEG) zu Recht: I. Der Beschwerde wird insoweit stattgegeben, als die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe auf 120 Euro (Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...