Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 Satz 2 ZPO auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass gemäß Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei wendet sich nur dagegen, dass vom Berufungsgericht auch ein Hilfsbed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Amtes der burgenländischen Landesregierung vom 13. 3. 1995 war dem am 3. 7. 1946 geborenen Kläger gemäß § 4 Abs 4 des burgenländischen Pflegegeldgesetzes ab 1. 9. 1993 ein Pflegegeld der Stufe 1 zuerkannt worden, weil laut amtsärztlichem Gutachten vom 28. 12. 1994 bei ihm ein Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden monatlich angenommen wurde. Mit Bescheid des Amtes der burgenländischen Landesregierung vom 13. 3. 1995 war dem am 3. 7. 1946 gebo... mehr lesen...