Begründung: Mit Bescheid vom 24. 5. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension ab dem 1. 3. 2003 anerkannt und ausgesprochen, dass die Pension ab dem 1. 3. 2003 EUR 197,62 (ab dem 1. 1. 2004: EUR 200,58, ab dem 1. 1. 2005: EUR 203,59) zuzüglich einer Ausgleichszulage von EUR 445,92 (ab dem 1. 1. 2004: EUR 452,61, ab dem 1. 1. 2005: EUR 459,40), gesamt EUR 643,54 (ab dem 1. 1. 2004: EUR 653,19, ab dem 1. 1. 2005: EUR 662,99) be... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 7. 1908 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Witwenpension von S 8.309,40 und ein Pflegegeld. Sie ist in einem Seniorenheim untergebracht und wird von dort auch gepflegt. Die Stadt Graz als Sozialhilfeträger gewährte der Klägerin Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes durch Übernahme der nicht gedeckten Kosten der Heimunterbringung ab 4. 3. 1997. Zur teilweisen Deckung dieser Kosten der Unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit an den in seinem jugoslawischen Heimatort Srbac wohnenden Kläger gerichtetem, am 8. 12. 1987 zugestelltem Schreiben vom 1. 12. 1987 stimmte die beklagte Partei dem Auslandsaufenthalt des Klägers nach § 89 Abs 3 Z 1 ASVG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des zwischenstaatlichen Übereinkommens über Soziale Sicherheit zu und wies darauf hin, daß seine seit 22. 9. 1987 bestehende Arbeitsunfähigkeit nach einer Stellungnahme ihres Vertrauensarztes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. September 1984 eine Alterspension. Mit Bescheid vom 9. Juli 1986 entschied die beklagte Partei, daß ihm ab 1. September 1984 die Ausgleichszulage in der im Bescheid ziffernmäßig angeführten Höhe gebührt. Der Bescheid war in
Spruch: ,
Begründung: und Rechtsmittelbelehrung geteilt. Ein zweites Blatt enthielt eine mit "Abrechnung" überschriebene Berechnung, aus der sich ergibt, daß von der in der Zeit vom 1. September 1984 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §67 Abs1 Z1ASVG §367 Abs2ASVG §383 Abs2 litaBPGG §12 Abs5
Rechtssatz: Die bloße Mitteilung des Versicherungsträgers, was mit den an Ausgleichszulage anfallenden Beträgen geschehen wird, stellt keinen Bescheid dar, sodass eine Klage unzulässig ist. Entscheidungstexte 10 ObS 11/87 Entscheidungstext OGH 16.06.1987 10 ObS 11/87 Veröff: SSV-NF 1/3 = ZAS 1988/26 S 198 (Müller... mehr lesen...