Norm: K-AGO §104
Rechtssatz: Liegt kein Bescheid der Landesregierung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts einer Gemeinde vor, weil die Gemeinde nicht um eine aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht hat, dann hat das Gericht als Vorfrage zu beurteilen, ob ein grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach § 104 K-AGO unterliegendes Geschäft vorlag. hier: „Contracting“-Vertrag mit Finanzierungselementen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...