RS OGH 2021/6/25 8Ob103/20k

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Veröffentlicht am 25.06.2021
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Norm

K-AGO §104

Rechtssatz

Liegt kein Bescheid der Landesregierung über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts einer Gemeinde vor, weil die Gemeinde nicht um eine aufsichtsbehördliche Genehmigung angesucht hat, dann hat das Gericht als Vorfrage zu beurteilen, ob ein grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach § 104 K-AGO unterliegendes Geschäft vorlag. hier: „Contracting“-Vertrag mit Finanzierungselementen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133771

Im RIS seit

02.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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