Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §52;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;BDG 1979 Anl1 Z1.9.1 lita idF 1994/550;DVG 1984 §1 Abs1;DVG 1984 §8 Abs2;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist der - auch schon in dem Erkenntnis vom 14. Mai 2004, Zl. 2003/12/0219, aufgezeigte - methodologische Ansatz der Behörde nicht zu bean... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Oktober 2003 als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1995 war er auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe PT 2, Dienstzulagengruppe 1, ernannt worden. Seit 1. Mai 1999 wurde dem Beschwerdeführer als vom Dienst freigestelltem Personalvertreter eine Dienstzulage der Ver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;PBVG 1996 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältnis in Bindung an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend vom Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eines Amtsdirektors, der der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen ist, beurteilt sich die Gebührlichk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;PBVG 1996 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältnis in Bindung an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend vom Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eines Amtsdirektors, der der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen ist, beurteilt sich die Gebührlichk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;PBVG 1996 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältnis in Bindung an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend vom Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eines Amtsdirektors, der der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen ist, beurteilt sich die Gebührlichk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;PBVG 1996 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältnis in Bindung an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend vom Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eines Amtsdirektors, der der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen ist, beurteilt sich die Gebührlichk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;PBVG 1996 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältnis in Bindung an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend vom Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eines Amtsdirektors, der der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen ist, beurteilt sich die Gebührlichk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;PBVG 1996 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0021 E 15. Oktober 2003 RS 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist darin gelegen, dass Personen in einem Dienstverhältnis in Bindung an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;BDG 1979 Anl1 Z31.5.1;BDG 1979 Anl1 Z32;GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;VwRallg;
Rechtssatz: Ausgehend vom Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eines Amtsdirektors, der der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen ist, beurteilt sich die Gebührlichk... mehr lesen...