Entscheidungsgründe: I. 1. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen leitete mit Beschluß vom 6. Oktober 1997 gemäß §123 Abs1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 - BDG, BGBl. 333/1979 in der (hier maßgeblichen) Fassung BGBl. I Nr. 61/1997, gegen den Beschwerdeführer (einen Zollwachebeamten beim Zollamt Klingenbach) ein Disziplinarverfahren ein. Der Beamte stehe im Verdacht, Dienstpflichten im Sinne des §43 Abs1 BDG sowie gemäß §59 Abs1 leg. cit. verletzt zu haben, we... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §94 Abs2
Leitsatz: Keine willkürliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen
Zollwachebeamten; vertretbare Annahme der Hemmung der für die
Zulässigkeit einer Bestrafung maßgeblichen Verjährungsfrist für die
Dauer eines gerichtlichen (Straf-)Verfahrens
Rechtssatz: ... mehr lesen...