Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 01.07.1985 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a PTSG auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria AG bzw. der Telekom Austria Personalmanagement GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist in die Verwendungsgruppe PT 6 ernannt und ist seit dem Jahr 2003 organisatorisch einem Personalpool zugeordnet... mehr lesen...