Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde von 01.02.2009 bis 19.10.2020 als Regionalverantwortlicher der Leitungseinheit Gerichtsvollzug (LEG) beim Oberlandesgericht XXXX (in der Folge OLG) verwendet. Am 19.10.2020 erfolgte seine Zuteilung zur weiteren Dienstleistung zum Bezirksgericht XXXX (in der Folge BG) unter gleic... mehr lesen...