Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer steht als Lehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hatte im Jahre 1978 eine schulfeste Stelle an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe und für Fremdenverkehrsberufe Bad Ischl (im folgenden kurz: HBLA Bad Ischl) inne. Damals war er auch Personalvertreter (Mitglied des Dienststellenausschusses bei der erwähnten Schule). Der Landesschulrat für OÖ erstattete am 9. März 1978 gegen ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BDG 1977 §83 Abs2Bundes-PersonalvertretungsG §28 Abs1Lehrerdienstpragmatik §23Lehrerdienstpragmatik §25
Rechtssatz: Bundes-Personalvertretungsgesetz; Zustimmung des Dienststellenausschusses zu einem Disziplinarverfahren BDG 1977; Verhängung einer Diszipli... mehr lesen...