Der Beschwerdeführer steht als Major des Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Februar 1990 erhielt der Beschwerdeführer eine Naturalwohnung in Linz zugewiesen. Die Grundvergütung wurde mit Bescheid des Kommandos der Panzergrenadierdivision vom 28. Februar 1990 mit S 1,472,--, bestimmt. Nachdem dem formlosen Begehren des Beschwerdeführers vom 29. Oktober 1990 auf Kostenersatz für eine von ihm durchgefü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs4;GehG 1956 §20;GehG 1956 §24a Abs1 idF 1986/387;
Rechtssatz: Es gibt keine öffentlich-rechtliche
Norm: , auf die die Geltendmachung eines Ersatzanspruches für die vom Beamten getätigten Aufwendungen für Erneuerung der Gaskombitherme in seiner Naturalwohnung gestützt werden könnte (Hinweis E 14.3.1988, 86/12/0129). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs4;GehG 1956 §20;
Rechtssatz: Die Regelung des § 20 GehG ist bei einer Naturalwohnung, die ausschließlich der Befriedigung des privaten Wohnbedürfnisses des Beamten bzw seiner Familie dient, keinesfalls anzuwenden. Bei den vom Beamten (im Beschwerdefall) geltend gemachten Aufwand handelt es sich (für die Erneuerung de... mehr lesen...