Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist Direktorin an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule. Mit Bescheid vom 06.06.2017 wurde der Beschwerdeführerin eine Freistellung vom Dienst gemäß § 78e iVm § 213b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (in der Folge BDG 1979) für den Zeitraum vom 01.09.2019 bis 31.08.2020 gegen anteilige Bezugskürzung innerhalb einer Rahmenzeit vom 01.09.2017 bis 31.08.2020 (Sabbatical) gewährt. Mit Schreiben vom 18.02.2020 beantragte die Beschwerd... mehr lesen...