Entscheidungen zu § 75b Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/17 2004/12/0059

Die am 4. Mai 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Pädagogische Akademie B. Der Beschwerdeführerin war auf Grund ihres Ansuchens in den Schuljahren 2000/2001 und 2001/2002 eine Lehrpflichtermäßigung auf insgesamt 7,00 Werteinheiten gewährt worden. Im Schuljahr 2002/2003 war ihre Lehrverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 8 Abs. 2 BLVG auf die Hälfte herabgesetzt. Ab dem 3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §75b Abs2;BDG 1979 §75b Abs3;BDG 1979 §75b Abs4;
Rechtssatz: Die in § 75b Abs. 2 bis 4 BDG 1979 umschriebenen Rechte stehen nur jenen Beamten zu, die Karenz nach dem MSchG oder dem VKG in Anspruch genommen haben (dass sich der zweite Satz des § 75b Abs. 2 sowie dessen Absätze 3 und 4 nur auf die im ersten Satz des § 75b Abs. 2 genannten Beamten beziehen, ergib... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

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