Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Während des in der Zeit vom 2. bis 6. November 1998 vom Beschwerdeführer geplanten, von der Dienstbehörde bewilligten und von ihm angetretenen Erholungsurlaubes erkrankte er am 4. November 1998 und meldete dies noch an diesem Tag seiner Dienststelle. Daran anschließend war der Beschwerdeführer bis 11. November 1998 im Sinne des § 51... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §71 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs 1 BDG 1979 ist eine während des Erholungsurlaubes eingetretene Erkrankung, wenn sie - auch unter Berücksichtigung von Zeiten außerhalb des Erholungsurlaubes - drei Kalendertage überschreitet (soweit die Erkrankung den Zeitraum des Erholungsurlaubes betrifft), nicht als Urlaub anzurechnen (ausführliche
Begründung: im Erkenntn... mehr lesen...