RS Vwgh 2000/5/24 99/12/0197

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Veröffentlicht am 24.05.2000
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §71 Abs1;

Rechtssatz

Gemäß § 71 Abs 1 BDG 1979 ist eine während des Erholungsurlaubes eingetretene Erkrankung, wenn sie - auch unter Berücksichtigung von Zeiten außerhalb des Erholungsurlaubes - drei Kalendertage überschreitet (soweit die Erkrankung den Zeitraum des Erholungsurlaubes betrifft), nicht als Urlaub anzurechnen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120197.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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