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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §71 Abs1;Rechtssatz
Gemäß § 71 Abs 1 BDG 1979 ist eine während des Erholungsurlaubes eingetretene Erkrankung, wenn sie - auch unter Berücksichtigung von Zeiten außerhalb des Erholungsurlaubes - drei Kalendertage überschreitet (soweit die Erkrankung den Zeitraum des Erholungsurlaubes betrifft), nicht als Urlaub anzurechnen (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120197.X01Im RIS seit
20.11.2000