Der Beschwerdeführer steht als Rat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg (im folgenden: PTD) in Innsbruck. In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wurde er am 1. Dezember 1981 als Beamter der Dienstklasse III, Verwendungsgruppe A, aufgenommen; sein Vorrückungsstichtag wurde sodann mit Bescheid der Dienstbehörde I. Instanz vom 3. Dezember 1981 mit 19. Juli 1978 festgesetzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §6;ABGB §7;BDG 1979 §65 Abs6;BDGNov 1983/137 Art4 Abs1;GehG 1956 §8;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem EINDEUTIGEN WORTLAUT des Art 4 Abs 1 BDGNov 1983/137 gebührt einem Beamten bei Erfüllung der in dieser Bestimmung enthaltenen Tatbestandserfordernisse jenes Urlaubsausmaß... mehr lesen...