Der Beschwerdeführer, der seit 1. Juni 1974 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund steht und als Leiter der Verwaltungsabteilung nn des Oberlandesgerichtes W. Dienst verrichtet, stellte am 25. August 1975 das Ersuchen auf Bemessung einer Verwendungszulage gemäß § 30 a Abs. 1 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes W. als die hiefür zuständige Dienstbehörde erster Instanz. Da nicht entschieden wurde, richtete der Beschwerdeführer am 1... mehr lesen...