Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er hat es im Zuge seiner telefonischen Krankmeldung an seiner Dienststelle unterlassen, der Aufforderung einer unverzüglichen Vorlage einer Krankmeldung nachzukommen, und diese bis dato nicht beigebracht, sodass er durch dieses Verhalten auch die im § 44 Abs.1 BDG geforderte Unterstützung des Vorgesetzten zur Aufrechterhaltung ... mehr lesen...
DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Justiz hat am 20. April 2016 durch die Senatsvorsitzende PräsdLG Dr. Haberl-Schwarz als Vorsitzenden sowie durch die weiteren Mitglieder des Disziplinarsenates RidOLG Mag. Redtenbacher und BI Zöhrer nach der in Gegenwart des Disziplinaranwaltes OStA Dr. Kirschenhofer sowie in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten RInsp *** *** und seiner Vetrauensperson RInsp *** durchgeführten öffentlichen Verhandlung z... mehr lesen...