Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Landespolizeidirektion Niederösterreich zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 28.10.2019 stellte der Beschwerdeführer durch seinen anwaltlichen Vertreter nachstehende Feststellungsanträge: "Die Landespolizeidirektion Niederösterreich als Dienstbehörde möge feststellen, dass bei einem hinkünft... mehr lesen...