Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als eingeteilter Beamter mit einem Arbeitsplatz am Gendarmerieposten P betraut. Am 3. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 50a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979), mit Beginn vom 1. Jänner 2000 für die Dauer von zehn Jahren seine Wochendienstzeit auf 52 % herabzusetzen. Das derzeitige Diensts... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §50a Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §50c Abs1 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Wie sich zum einen aus der Überschrift des § 50a Abs. 1 BDG 1979 "Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass", zum anderen aus den Ausführungen in den Gesetzesmaterialien (Erläuterungen zur Neufassung des § 50a BDG 1979 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/1997, ... mehr lesen...