Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor des Entminungsdienstes des Bundesheeres in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 11.07.2018, 03.08.2018, 18.09.2018 und 15.10.2018 brachte er vor, dass er verpflichtet worden sei sich in der Zeit vom ? 25.06.2018 bis 29.06.2018 außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden in XXXX aufzuhalten ? 02.07.2018 bis 06.07.2018 außerha... mehr lesen...