Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe in Murau (im Folgenden: HBLA). Seit 5. Juli 1997 war der Beschwerdeführer mit der provisorischen Leitung der HBLA betraut. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 24. März 1999 wurde er mit Wirksamkeit vom 1. April 1999 zum Direktor dieser Schule ernannt. Mit Schreiben vom 13. August 2001 teilte der Beschw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §3 idF 1994/550;BDG 1979 §40 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §5 Abs1;DVG 1984 §10 idF 1991/362;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde hat den Beschwerdeführer vor Erlassung der angefochtenen Erledigung vom 16. November 2001, mit welcher er auf die Planstelle eines Professors ernannt wurde, von seiner Verwendung als Schulleiter der HBLA nicht im W... mehr lesen...