Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Der Beschwerdeführer stellte am 29.01.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Dieser Antrag wurde in weiterer Folge mehrfach ergänzt bzw. konkretisiert. 3. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2016, W129 2107143-2, wurde der im ersten Rechtsgang erl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 02.08.2016 den Antrag auf Feststellung, wonach ihm die halbstündige Ruhepause ab 01.01.2013 gemäß § 48b auf seine Dienstzeit anzurechnen und als Mehrdienstleistung abzugelten sei. Am 22.05.2017 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungsfrist gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG. Mit Bescheid vom 18.09.2017 sprach die belangte Behörde über die Feststellungsanträge des Beschwerdeführers ab. G... mehr lesen...