Entscheidungen zu § 48 Abs. 6 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/27 95/12/0090

Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Strom- und Schleusenaufsicht X. Er ist dort grundsätzlich im Rahmen eines Normaldienstplanes (Dienstzeit an Arbeitstagen von 7.00 bis 15.00 Uhr) als Stellvertreter des Dienststellenleiters eingeteilt. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Datum vom 25. Juli 1994 vom Dienststellenleiter des Beschwerdeführers für August 1994 ein ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.1996

RS Vwgh 1996/11/27 95/12/0090

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs2;BDG 1979 §48 Abs3;BDG 1979 §48 Abs4;BDG 1979 §48 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 48 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 festgelegten Grundsätze für die Gestaltung des Dienstplanes gelten nicht nur für den Normaldienstplan, sondern auch für die anderen genannten Formen von Dienstplänen. § 48 BDG 1979 ist auch keine strikte Abgrenzung der genannten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/10/13 91/09/0225

Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Kalenderjahr 1990 versah der Beschwerdeführer mit Ausnahme in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August, in der er dem Gendarmerieposten E zugeteilt war, seinen Dienst beim Gendarmerieposten H. Er hatte dort auch die Funktion des ersten Stellvertreters des Postenkommandanten inne. Der Bezirksgendarmeriekommandant von Bregenz erteilte dem Beschwerdeführer am 17. Juli 1990 eine sc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.1994

RS Vwgh 1994/10/13 91/09/0225

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §48 Abs2;BDG 1979 §48 Abs3;BDG 1979 §48 Abs4;BDG 1979 §48 Abs6;BDG 1979 §83 Abs3;
Rechtssatz: Das BDG 1979 kennt vier Arten des Dienstplanes (§ 48 Abs 2, Abs 3, Abs 4 und Abs 6 BDG 1979), die sich - mit Ausnahme des verlängerten Dienstplanes - an einer regelmäßigen Wochendienstzeit von 40 Stunden zu orientieren haben, wobei die regelmäßige Wo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1994

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