Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Polizeiinspektion G. Mit am 29. März 2010 beim Landespolizeikommando Oberösterreich eingelangtem Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Nachverrechnung bzw. nachträgliche Gewährung 1. nicht verrechneter Überstundenvergütung für Sonn- und Feiertagsdienste 2. nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage und 3. nicht gewährter Ersat... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand zum Zeitpunkt des zu beurteilenden Verwaltungsgeschehens als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Zollbeamter am Zollamt Flughafen X. (im folgenden Zollamt) tätig. Bis einschließlich Mai 1991 war der von den Zollbeamten am Flughafen X. laut (bis dahin geltendem alten) Dienstplan zu erbringende Plandienst (Normaldienst) während einer Sechs-Tage-Woche (Montag - Samstag) zu leisten; Dienstleistungen an Sonn- und Fei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/12/0350
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut und dem Zweck des § 48 Abs 5 BDG 1979 kann es keinem Zweifel unterliegen, dass sich der im ersten Satz verwendete Begriff REGELMÄßIG auf die aus zwingenden dienstlichen oder sonstigen öffentlichen Interessen abgele... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien. Mit Eingabe vom 29. Juni 1989, bei der Dienstbehörde erster Instanz eingelangt am 4. Juli 1989, beantragte der Beschwerdeführer die Nachverrechnung geleisteter Sonn- und Feiertagsüberstunden. Er begründete sein Ansuchen damit, er sei vom April 1980 bis 31. Dezember 1988 dem Unterstützungsinstitut der Bund... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs5;GehG 1956 §17 Abs1;GehG 1956 §17 Abs3;GehG 1956 §17 Abs4; Beachte Nachstehende Beschwrde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 27.6.1994 92/12/0211
Rechtssatz: Hat der Beamte aufgrund eines Wechseldienstplanes regelmäßig an Sonntagen und Feiertagen Dienst zu leisten, so gilt dieser Dienst als WERKTAGSDIENST. Di... mehr lesen...