Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Wirtschaftsunteroffizier Bekleidung in der Stabskompanie des XXXX (WiUO Bekl/StbKp/ XXXX ) in XXXX beim österreichischen Bundesheer. Im Zeitraum der angelasteten Pflichtverletzungen war er als Wachkommandant der XXXX Kaserne in XXXX tätig. 2. Am 18.06.2019 hat der Einheitskommandant der Stabskompanie XXXX das Disziplinarverfahren eingeleitet un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 24.02.2016 erstattete XXXX über eine Amtshandlung des zugeteilten Beschwerdeführers Meldung an das Bezirkspolizeikommando XXXX . XXXX stufte diese Mitteilung als sehr dringend ein, da dieser davon überzeugt war, dass beim Beschwerdeführer ein Gefährdungspotential vorliege. XXXX schilderte eine vom Beschwerdeführer durchgeführte Amtshandlung, in Form des Anhaltens eines PKWs im Zuge des Grenzübertrittes von Slowenien nach Österreich, we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein. Er wurde beschuldigt, er habe: "1. es als Abteilungsleiter unterlassen, mögliche Dienstpflichtverletzungen der XXXX , XXXX (in der Folge: K), zu ahnden. Diese habe wie den Aussagen zahlreicher Zeugen und des Beschuldigten selbst zu entnehmen sei, im Zeitraum von Ende 2016 bis Mitte 2018 mehrmals - insbesondere am 27. Jä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen vom 25.04.2003, Zl. 14.001/5-3/03, mit Wirksamkeit vom 01.05.2003, dem Planstellenbereich der Zentralleitung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) zugeordnet und zwar bei fortbestehender Zuweisung der Österreichischen Agentur für Gesundheit un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.08.2017 beantragte der Beschwerdeführer im Wege seiner rechtsfreundlichen Vertretung die bescheidmäßige Absprache über die Berücksichtigung der EU-Arbeitszeitrichtlinie bei der hinkünftigen Diensteinteilung des Beschwerdeführers bzw. bei der Erstellung des Dienstplanes für die Dienststelle Polizeiinspektion XXXX, in eventu die bescheidmäßige Feststellung der Gültigkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie (Verordnung 2003/88/... mehr lesen...