Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Rechnungshof. Die Disziplinarkommission beim Rechnungshof, Senat I, erkannte mit Disziplinarerkenntnis den Beschwerdeführer schuldig (und verhängte über ihn die Disziplinarstrafe des Verweises), eine Dienstpflichtverletzung iS des §91 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979, BGBl. 333, in der maßgebenden Fassung, da... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: StGG Art17EMRK Art10BDG 1979 §43 Abs1BDG 1979 §43 Abs2BDG 1979 §44 Abs1BDG 1979 §91
Leitsatz: Kein Verstoß von Bestimmungen des BDG 1979 über Dienstpflichten desBeamten gegen das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung bzw dasRecht der Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre als Sonderfalldes Rechts auf Meinungsäußerungsfreiheit; Verletzung de... mehr lesen...