Begründung: 1. Der Bf. steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Klagenfurt zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Dekret des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. April 1979 war der Bf. mit Wirksamkeit vom 1. September 1979 bis zur Ernennung eines Direktors mit der pädagogischen Leitung der Expositur Wolfsberg der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Klagenfurt ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidBDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §40 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Abberufung eines Beamten von einer provisorischen Verwendung; keine Versetzung; kein Bescheid, sondern bloßer Dienstbefehl Entscheidungstexte B 180/83 Entscheidungstex... mehr lesen...